Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Hauptregeln

    Zahlung

    1. Sollten unsere Fahrzeuge über unsere Website gebucht werden, berechnen wir eine 30% Bestätigungsgebühr.

    2. Sie können den verbleibenden Betrag bezahlen, wenn Sie das Fahrzeug abholen, mit Visa, Master Card oder in Cash (EUR, USD, GBP, ISK).

    3. Wenn Sie den gesamten Betrag auf einmal bezahlen möchten, dann kontaktieren Sie uns bitte für mehr Informationen.

    4. Zu Beginn aller Mietverträge wird aus Sicherheitsgründen ein Kreditkartenabdruck erstellt, auch wenn die Kosten des Mietvertrages durch einen Gutschein abgedeckt sind. Der Kreditkartenabdruck kann zur Deckung aller zusätzlichen Kosten verwendet werden, einschließlich Zusatzversicherungen, Parktickets, Schäden, Tankauffüllung oder aller Kosten, die durch die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs entstehen.

    Für Versicherungszwecke benötigen wir immer einen Kreditkartenabdruck.

    Werbeaktionen

    1. „2 Extras gratis!“ Angebot beinhaltet keine Versicherung oder Abhol- und Bringservice.
    Alle weiteren bei der Buchung gewählten Extras werden in den Mietvertrag und in den Gesamtbetrag aufgenommen.

    Stornierungsrichtlinien

    Die Stornierung einer Reservierung ist kostenlos, sofern sie mindestens 14 Tage vor Abholung erfolgt.
    Wenn die Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Inkasso erfolgt und Sie nicht persönlich erscheinen, berechnen wir 30% des Gesamtbetrages von Ihrer Kreditkarte. Das bedeutet, dass wir die 30% Bestätigungsgebühr einbehalten.

    Die Firma Trip Campers behält sich das Recht vor, die Reservierung zu stornieren, wenn:

    • Die Firma Trip Campers behält sich das Recht vor, die Reservierung zu stornieren, wenn:
    • Der Mieter falsche Angaben zum Alter gemacht hat.
    • Der Führerschein des Mieters abgelaufen ist.
    • Der Mieter versucht, eine Kreditkarte zu benutzen, die nicht sein Eigentum ist.
    • Der Karteninhaber zum Zeitpunkt der Transaktion nicht anwesend ist.

    Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Buchung aus Gründen zu stornieren, die über das Unternehmen allein hinausgehen.

    Altersanforderung und Führerschein

    Der Mieter/Fahrer muss mindestens 20 Jahre alt sein (basierend auf dem Geburtsjahr) und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Der Führerschein muss zu Beginn des Mietzeitraums vorgelegt werden.

    Rückgabe von Wohnmobilen, Abhol- und Bringservice

    Für eine verspätete Rückgabe wird eine Gebühr von 30 EUR pro Stunde erhoben.

    Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs gibt es keine Rückerstattung.

    Entstehen uns durch eine verspätete Rückgabe des Fahrzeugs zusätzliche Kosten (z.B. Entschädigung des nächsten Mieters/Fahrers), behalten wir uns das Recht vor, diese Kosten auf Sie zu übertragen.

    Eine Rückgabe des Fahrzeugs wird in der Regel schriftlich bestätigt und vom Mieter/Fahrer und dem Eigentümer unterzeichnet. Wenn keine vollständige Inspektion möglich war, werden Sie möglicherweise kontaktiert, um jeglichen Schaden, der in Ihrer Abwesenheit entdeckt wurde zu besprechen, sobald dieser auftaucht.

    Dem Mieter/Fahrer werden die Drop Fees (die Kosten für die Rückgabe des Fahrzeugs an den ursprünglichen Abholort) in Rechnung gestellt, wenn das Fahrzeug nicht an diesem Abholort (wie im Mietvertrag des Mieters/Fahrers angegeben) ohne die schriftliche Zustimmung des Eigentümers zurückgegeben wird.

    Die Firma Trip Campers behält sich das Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben, wenn ein Mietfahrzeug innen und außen stark verschmutzt zurückgegeben wird. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, dem Kunden eine zusätzliche Gebühr von 100 € zu berechnen.

    Wir bieten Rund um die Uhr Bring- und Holservice vom Internationalen Flughafen Keflavik (50€ pro Transfer).

  • Mietvertrag

    I. Pflichten des Mieters

    1. Der Mieter erklärt sich mit den Bestimmungen dieses Vertrages einverstanden und hat eine Kopie davon erhalten.
    2. Der Mieter wird das Fahrzeug zurückgeben
    a) und sämtliches Zubehör (einschließlich Reifen und Werkzeuge) in dem Zustand, in dem es sich bei der Abholung befand, mit Ausnahme von normalem Verschleiß durch Gebrauch,

    b) zu dem in dieser Vereinbarung angegebenen Datum, sofern mit dem Eigentümer nichts anderes vereinbart wurde,

    c) an den Standort des Eigentümers, sofern mit dem Eigentümer nichts anderes vereinbart wurde.

    3. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht zu dem in diesem Vertrag vereinbarten Zeitpunkt zurückgibt oder seine Absicht, den Mietvertrag zu verlängern, nicht erklärt, ist der Eigentümer oder die Polizei berechtigt, das Fahrzeug ohne weitere Ankündigung und auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen. Die Verlängerung des Mietvertrages ist abhängig von der Zustimmung des Eigentümers. Gibt der Mieter das Fahrzeug 1 Stunde oder länger nach Ablauf der Mietdauer zurück, ist der Vermieter berechtigt, eine Verlängerung des Mietvertrages um bis zu 24 Stunden im Rahmen dieses Vertrages zu verlangen.
    4. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und zu fahren. Nur die auf der ersten Seite dieser Vereinbarung als Fahrer angegebenen Personen sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs ergeben, für die die Versicherung des Fahrzeugs keine Entschädigung leistet. Dazu gehören Schäden am Fahrzeug und/oder Verletzungen von Fahrgästen aufgrund der folgenden Punkte:

    a) Geländefahrten,

    b) Fahren über Flüsse oder Wasserläufe jeglicher Art,

    c) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit,

    d) Verwendung von Rauschmitteln durch den Fahrer,

    e) Fahrzeugnutzung, die gegen isländisches Recht und/oder die Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.

    5. Im Falle einer Kollision oder eines Unfalls hat der Mieter unverzüglich die zuständigen Polizeibehörden sowie den Vermieter zu informieren. Der Mieter darf den Ort nicht verlassen, bevor die Polizei eingetroffen ist.

    6. Die Anzahl der Kilometer (km), die das Fahrzeug während der Laufzeit dieses Mietvertrages zurücklegt, wird durch das Ablesen eines vom Hersteller mit dem Fahrzeug gelieferten normalen Kilometerzählers bestimmt. Der Mieter hat den Eigentümer so schnell wie möglich zu informieren, wenn der Kilometerzähler während der Laufzeit des Mietvertrages außer Betrieb ist oder nicht mehr funktioniert.

    7. Der Eigentümer trägt keine Verantwortung für das Verschwinden oder die Beschädigung von Eigentum, das der Mieter oder eine andere Partei im Fahrzeug zurücklässt oder mit dem Fahrzeug transportiert.

    8. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter auf Verlangen folgendes zu zahlen:

    a) eine Kaution in Höhe der geschätzten Kosten für die Vermietung des Fahrzeugs,

    b) alle Kosten, die dem Eigentümer entstehen, wenn er das Fahrzeug auf sein Gelände zurückbringen muss, falls es unbeaufsichtigt an einem anderen Ort zurückgelassen wurde, unabhängig vom Zustand des Fahrzeugs, der Straßen und des Wetters.

    9. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers Reparaturen durchführen zu lassen, Änderungen am Fahrzeug oder dessen Zubehör vorzunehmen oder das Fahrzeug als Sicherheit zu stellen.

    10. Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer anfallenden Parkgebühren und Bußgelder wegen Verkehrsrechtsverletzungen.

    11. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrzeug zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Ausleihe an Dritte oder zur Untervermietung zu nutzen.

    II. Pflichten des Eigentümers

    12. Der Eigentümer übernimmt die Verantwortung, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern und dafür zu sorgen, dass es den gestellten Anforderungen entspricht.

    13. Bei Fehlfunktionen des Fahrzeugs hat der Vermieter dem Mieter so schnell wie möglich ein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Ist der Schaden gering, ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug nach Zustimmung des Vermieters reparieren zu lassen.

    14. Der Vermieter informiert den Mieter über den Inhalt dieses Vertrages, insbesondere über die Verpflichtungen, die der Mieter mit seiner Unterschrift eingeht.

    15. Der Vermieter hat einen ausländischen Mieter über die isländischen Verkehrsregeln, Verkehrszeichen und die Vorschriften zum Verbot von Geländefahrten zu informieren. Der Eigentümer weist insbesondere auf die Gefahren hin, die von Tieren auf der Straße ausgehen.

    16. Wenn der Eigentümer die Nutzung des Fahrzeugs in Bezug auf seine Ausrüstung und/oder Straßenverhältnisse einschränken möchte, muss dies bei Unterzeichnung dieses Vertrages schriftlich erfolgen.

    17. Der Eigentümer übernimmt die Verantwortung für den Abschluss einer gültigen Haftpflichtversicherung für seinen Geschäftsbetrieb.

    III. Versicherung

    18. Der Mietbetrag bzw. die Mietgebühr beinhaltet die obligatorische Fahrzeugversicherung, einschließlich Haftpflicht- und Unfallversicherung für den Fahrer und den Eigentümer.

    19. Die Haftpflichtversicherung umfasst jederzeit den Betrag, der von isländischem Recht vorgeschrieben wird.

    20. Der Mieter kann eine separate Unfallversicherung (oder Vollkaskoversicherung) abschließen. Diese Police wird gegen eine Gebühr von 35 Euro pro Tag verkauft.

    21. Diese Unfall-/Vollkaskoversicherung deckt nicht ab:

    a) vorsätzliche oder durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers verursachte Schäden,

    b) Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Stimulanzien oder Beruhigungsmitteln steht oder anderweitig nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,

    c) Schäden durch Renn- oder Probefahrten,

    d) Schäden durch Krieg, Revolution, Bürgerunruhen, Unruhen,

    e) Schäden, die durch Tiere verursacht werden,

    f) Löcher, die in Sitze, Teppiche oder Matten eingebrannt sind,

    g) Schäden, die nur die Räder, Reifen, Aufhängungen, Batterien, Glas (mit Ausnahme von Fenstern), Radios betreffen, oder Verluste durch Diebstahl von Teilen des Fahrzeugs und die daraus resultierenden Schäden,

    h) Schäden am Getriebe, am Antrieb oder an anderen Teilen des Fahrzeugs, die sich am Fahrgestell befinden oder daran befestigt sind und durch Fahren auf unbefestigten Straßen verursacht werden; Schäden am Fahrgestell, die dadurch verursacht werden, dass das Fahrzeug auf unbefestigten Straßen über den Boden schabt, was darauf zurückzuführen sind, dass von Planiergeräten Furchen hinterlassen werden; Schäden, die durch Steine verursacht werden, welche sich in der Nähe der Fahrbahnoberfläche oder auf dem Straßenrand befinden. Gleiches gilt für Schäden, die beim Aufschleudern von Steinen entstehen, die während der Fahrt auf die Unterseite des Fahrzeugs treffen,

    i) Schäden, die durch das Befahren von Orten entstehen, an denen der Fahrzeugverkehr verboten ist, wie z. B. Wege, Schienen, Schneebänke, Eis, nicht überbrückte Flüsse oder Bäche, Strände, nur bei Ebbe zugängliche Orte oder andere Gebiete ohne befestigte Straßen. Allerdings wird ein Schadenersatz geleistet, wenn der Fahrer gezwungen ist, die Straße zu verlassen, z.B. wegen Straßenreparaturen,

    j) Schäden, die durch Aufwehen von Sand, Kies, Asche, Bimsstein oder anderem Erdreich auf das Fahrzeug verursacht werden,

    k) Wird das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert, wird keine Entschädigung für Schäden durch Gischt/Seewasser geleistet,

    l) In sonstigen Fällen wird auf die Allgemeinen Bedingungen für die Unfall-/Vollkaskoversicherung verwiesen.

    22. Der Mieter kann ein spezielles Premium-Versicherungspaket (PIP), Kiesschutz (GP), Diebstahlschutz (TP) und Super Collision Damage Waiver (SCDW) erwerben.

    23. Mit dem Standardmietpreis sind die Fahrzeuge mit einer CDW-Versicherung (Kollisionsschadensversicherung) ausgestattet. Bei der CDW-Versicherung haftet der Mieter für bis zu 3.000 EUR Eigenbehalt.

    24. Mit einem Premium-Versicherungspaket und Super Collision Damage Waiver haftet der Mieter im Falle eines Unfalls mit 750€ Schadensersatz, mit Ausnahme der unter Punkt 23 genannten Fälle.

    IV. Allgemeine Bestimmungen

    25. Diese Vereinbarung ist während der gesamten Laufzeit des Mietvertrages im Fahrzeug aufzubewahren.

    26. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

    27. Das isländische Recht gilt für alle Vereinbarungen, die auf der Grundlage der oben genannten Bedingungen getroffen werden. Dazu gehören auch etwaige Schadensersatzansprüche und trifft sowohl für die Grundlage als auch für die Berechnung der Vergütung zu. Gleiches gilt für alle Schadensersatzansprüche, die auf einer Haftung außerhalb dieses Vertrages beruhen. Sollten Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, werden diese vor dem Gerichtsstand des Eigentümers verhandelt.

    28. Es sei darauf hingewiesen, dass Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien nach Zustimmung des Eigentümers der aktiven Schlichtungsstelle des Isländischen Verbraucherverbandes und des Isländischen Verbandes der Reiseindustrie vorgelegt werden können.